Wann sind Hilfeleistende versichert?
Menschen, die sich für andere einsetzen, sind versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht für Menschen, die
- bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not Hilfe leisten, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, einem Brand oder bei Gefahr durch Ertrinken
- sich bei Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters einsetzen, zum Beispiel einen Einbrecher festhalten
- sich zum Schutz eines Angegriffenen einsetzen
- von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung bei einer Diensthandlung herangezogen werden, zum Beispiel von einem Polizeibeamten
- als Zeugen herangezogen werden.
Auch bei einer Hilfeleistung im Ausland besteht Versicherungsschutz, wenn die Helferin oder der Helfer den Wohnsitz im Inland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält.
Helferinnen/Helfer oder Ehrenamtliche in Hilfeleistungsunternehmen
Personen, die in Hilfeleistungsunternahmen als unentgeltliche Helfer oder ehrenamtlich tätig werden, sind versichert. Versicherungsschutz besteht beim Einsatz für das Unternehmen, aber auch
- bei vorbereitenden Tätigkeiten, zum Beispiel Einführungsseminaren
- auf den mit der Tätigkeit zusammenhängenden, direkten Wegen
- bei der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

