Navigation


So geht's

Servicebereich

Inhalt

Wann sind Hilfeleistende versichert?

Menschen, die sich für andere einsetzen, sind versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht für Menschen, die

  • bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not Hilfe leisten, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, einem Brand oder bei Gefahr durch Ertrinken
  • sich bei Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters einsetzen, zum Beispiel einen Einbrecher festhalten
  • sich zum Schutz eines Angegriffenen einsetzen
  • von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung bei einer Diensthandlung herangezogen werden, zum Beispiel von einem Polizeibeamten
  • als Zeugen herangezogen werden.

Auch bei einer Hilfeleistung im Ausland besteht Versicherungsschutz, wenn die Helferin oder der Helfer den Wohnsitz im Inland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält.

 

Helferinnen/Helfer oder Ehrenamtliche in Hilfeleistungsunternehmen

Personen, die in Hilfeleistungsunternahmen als unentgeltliche Helfer oder ehrenamtlich tätig werden, sind versichert. Versicherungsschutz besteht beim Einsatz für das Unternehmen, aber auch

  • bei vorbereitenden Tätigkeiten, zum Beispiel Einführungsseminaren
  • auf den mit der Tätigkeit zusammenhängenden, direkten Wegen
  • bei der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
WebcodeP00345

Servicenavigation