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Hilfeleistende, Blut- und Organspender

HilfeleistendeVersicherungsschutz besteht für Hilfeleistende und Retter, wenn sie




  • privat, also nicht im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses bei Unglücksfällen Hilfe leisten
  • als freiwillige Helferinnen und Helfer oder als Ehrenamtliche in Hilfeleistungsunternehmen tätig werden
  • Blut oder Organe spenden.

Wann sind Hilfeleistende versichert?

Menschen, die bei Unglücksfällen helfen, jemandem beistehen, der zu Unrecht angegriffen wird oder die als Zeuge aussagen, bleiben nicht im Regen stehen, wenn ihnen bei ihrem Einsatz etwas passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für sie da…
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Wann sind Blut- und Organspender versichert?

Menschen, die Blut, Organe oder körpereigenes Gewebe, zum Beispiel Haut oder Knochenmark spenden, sind versichert…
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