Wann sind private Pflegepersonen versichert?
Versicherungsschutz besteht bei der Durchführung der Pflege, zum Beispiel bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder beim Essen reichen. Aber auch
- auf den direkten Wegen von und zum Pflegebedürftigen
- bei der Versorgung des Haushaltes der pflegebedürftigen Person, zum Beispiel Putzen, Waschen, Zubereitung von Mahlzeiten
- beim Einkaufen für die / den Pflegebedürftigen
sind häusliche Pflegepersonen unfallversichert.
Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten der Pflegeperson wie Essen und Trinken, Schlafen, die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen und Spaziergänge. Tätigkeiten, die überwiegend der gesamten Wohnungsgemeinschaft nutzen, sind ebenfalls nicht versichert, weil hier die Versorgung der Familie im Vordergrund steht. Beispiel: Kochen für eine Familie.


