Wann sind Haushaltshilfen versichert?
Versicherungsschutz besteht während der Tätigkeit im Haushalt, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem Zusammenhang stehen. Unfallversichert sind Beschäftigte in Privathaushalten aber auch
- auf direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte
- bei Tätigkeiten außerhalb des Haushaltes, die ihm zu Gute kommen, zum Beispiel Einkaufen, Abholen der zu betreuenden Kinder
Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder die Unterbrechung eines Weges aus privaten Gründen.


