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Informationen zu Au pairs als "Betreuungsverhältnis besonderer Art" oder als Beschäftigte im Haushalt

Grundsätzlich sind alle Haushalte, die Personen beschäftigen, melde- und beitragspflichtig.

Aufgrund der politischen Diskussion über die Sozialversicherungspflicht für Au pairs möchten wir Ihnen hiermit eine Entscheidungshilfe zur Anmeldung geben.

Bei der Beschäftigung von Au pairs entfällt eine Anmeldung (Unfallversicherungsschutz ist nicht begründet), solange es sich um ein Betreuungsverhältnis besonderer Art nach dem "Europäischen Abkommen über Au-pair Beschäftigung" handelt.

Das Abkommen nennt folgende Kriterien:

  • Integration in die Gastfamilie
  • Mitwirkung bei leichter Hausarbeit und bei der Kinderbetreuung (nicht mehr als 5 Stunden täglich)
  • mindestens 1 freier Tag pro Woche sowie 4 freie Abende pro Woche
  • Freistellung für Sprachkurse und Religionsausübung
  • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen im Jahr
  • Versicherung durch die Gastfamilie für Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Geburt
  • Zahlung einer angemessenen Vergütung (zurzeit 205,- € monatlich)
  • Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung durch die Gastfamilie
  • schriftlicher Vertrag über gegenseitige Rechte und Pflichten

Geht das Beschäftigungsverhältnis über die genannten Kriterien hinaus (zum Beispiel längere Arbeitszeit) oder ist es völlig anders geartet, so ist eine Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung - schon im eigenen Interesse - erforderlich.

Ihre Fragen beantworten wir gern unter Telefon 040/271 53 - 425.

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