Haushaltshilfen und private, häusliche Pflegepersonen
Personen, die ein Privathaushalt beschäftigt, sind bei uns versichert. Hierzu zählen unter anderem Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Babysitter und Helfer im Garten. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und die Haushaltshilfe mit dem/der haushaltsführenden Person nicht verwandt oder verschwägert ist.
Achtung: Wer eine Hilfe in seinem Privathaushalt beschäftigt, muss sie gegen Arbeitsunfälle versichern. Das ist nur bei der Minijob-Zentrale oder der Unfallkasse möglich, nicht bei einer privaten Unfallversicherung. Sie möchten mehr wissen zum Thema "Anmeldung von Haushaltshilfen"? Klicken Sie bitte den Link unten auf dieser Seite an. Auf der dahinter liegenden Seite haben wir für Sie auch ein E-Mailformular eingestellt, mit dem Sie Ihre Haushaltshilfe bequem online bei uns anmelden können.
Private Pflegekräfte, die einen pflegebedürftige Menschen, zum Beispiel einen Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn in seiner häuslichen Umgebung pflegen, sind ebenfalls bei der UK Nord versichert.
Wann sind Haushaltshilfen versichert?
Putzen, waschen, Kinder hüten: Bei ihren Tätigkeiten im Haushalt ihres Arbeitgebers ist eine Haushaltshilfe versichert…
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Wann sind private Pflegepersonen versichert?
Die Pflege durch eine private Pflegeperson umfasst meist verschiedene Bereiche, zum Beispiel die Hilfe beim Waschen und Anziehen und/oder beim Essen. Der Unfallversicherungsschutz umfasst die Durchführung der Pflege…
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Anmeldung von Haushaltshilfen
Hier können Sie Ihre Haushaltshilfen anmelden
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