Aufsichts- und Beratungsarbeit beim Arbeitsschutz
Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe, durch biologische Arbeitsstoffe oder durch unsichere Anlagen und Produkte.
Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Betriebe in Schleswig-Holstein im Einsatz:
- beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
- erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes
- kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften
- überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung
- überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung
- überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung
- führen im Rahmen der Überwachung Messungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm) durch
- führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.
Grundlage dafür sind zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht, das Biostoffrecht und Sprengstoffrecht.


