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Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

In Schleswig-Holstein informiert und berät die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord die Betriebe und ihre Beschäftigten bezüglich der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz und kontrolliert deren Einhaltung...
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Aufsichts- und Beratungsarbeit beim Arbeitsschutz

Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe, durch biologische Arbeitsstoffe oder durch unsichere Anlagen und Produkte...
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Sozialvorschriften im Straßenverkehr

In Schleswig-Holstein obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr der Polizei und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
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Schutz besonderer Personengruppen

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit ist unser Ziel. Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, werdende und stillende Mütter bedarf es der besonderen Fürsorgepflicht. Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen unterliegen daher auch besonderen Bestimmungen.
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Publikationen


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Kontakt

Sie erhalten Auskunft und Beratung zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
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WebcodeP00030

Kontakt

  • Zuständigkeiten: Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Städte Kiel, Flensburg, Neumünster
    Tel.: 0431 / 6407-0
    E-Mail-Kontakt
  • Zuständigkeiten: Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg
    Tel.: 04821 / 660
    E-Mail-Kontakt
  • Zuständigkeiten: Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg, Hansestadt Lübeck
    Tel.: 0451 / 4706 - 02
    E-Mail-Kontakt

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