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Messstelle der Unfallkasse Nord

MessgeräteGefahrstoffe, Lärm, Akustik

Arbeitgeber sind verpflichtet, für alle Arbeitsplätze Gefährdungsermittlungen durchzuführen. Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen und für Tätigkeiten unter Lärmbelastung sind Fachkenntnisse erforderlich.

Zur Vorbeugung und Aufklärung von Unfällen und Berufskrankheiten führen wir messtechnische Kontrollen an Arbeitsplätzen durch.

Für die Aufgaben der Gefahrstoffermittlung hat die Messstelle der Unfallkasse Nord den Qualitätsstandard des Berufsgenossenschaftlichen Messsystems Gefahrstoffe - BGMG - erworben.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen und der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen in bezug auf:

  • Gefahrstoffe
  • Innenraumluft
  • Akustik
  • Lärm
WebcodeP00327

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