Erläuterungen und Erklärungen
SK | Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-, VDE-Normen) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand der zu prüfenden Einrichtung beurteilen kann. Dies kann z.B. für Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte, Monteure in Frage kommen. |
SV | Sachverständiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-, VDE-Normen) vertraut ist. Er soll die Einrichtung prüfen und gutachterlich beurteilen können. Als Sachverständige kommen Angehörige der Technischen Überwachungsorganisationen, aber auch andere anerkannte Fachkräfte in Frage. |
bP | befähigte Person ist, wer durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (7) BetrSichV) |
DGUV | DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften, Regeln und Informationen |
GUV- | Regelwerk der Unfallkassen |
BG | Regelwerk der Berufsgenossenschaften |
GUV-V, BGV | Vorschriften |
GUV-R, BGR | Regeln |
GUV-I, BGI | Informationen |
GUV-G, BGG | Grundsätze |
CHV | Staatliche Vorschriften |
TR | Technische Regeln |
ZH- | Vorschriftensammlung der BGen |
HausTechÜVO | Verordnung über die Überwachung haustechnischer Anlagen (nach Hamburger Bauordnung) |
DSA | Deutscher Schleifscheibenausschuß |
DVGW | Deutscher Verein für Gas und Wasser |


