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Erläuterungen und Erklärungen

SK

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-, VDE-Normen) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand der zu prüfenden Einrichtung beurteilen kann. Dies kann z.B. für Betriebsingenieure, Meister, Fachkräfte, Monteure in Frage kommen.

SV

Sachverständiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtung hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungs-vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-, VDE-Normen) vertraut ist. Er soll die Einrichtung prüfen und gutachterlich beurteilen können. Als Sachverständige kommen Angehörige der Technischen Überwachungsorganisationen, aber auch andere anerkannte Fachkräfte in Frage.
Für bestimmte Prüfungen wird die Durchführung durch spezielle, vom Unfallversicherungsträger ermächtigte Sachverständige verlangt.

bP

befähigte Person ist, wer durch seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (7) BetrSichV)

DGUV

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschriften, Regeln und Informationen

GUV-

Regelwerk der Unfallkassen

BG

Regelwerk der Berufsgenossenschaften

GUV-V, BGV

Vorschriften

GUV-R, BGR

Regeln

GUV-I, BGI

Informationen

GUV-G, BGG

Grundsätze

CHV

Staatliche Vorschriften

TR

Technische Regeln

ZH-

Vorschriftensammlung der BGen

HausTechÜVO

Verordnung über die Überwachung haustechnischer Anlagen (nach Hamburger Bauordnung)

DSA

Deutscher Schleifscheibenausschuß

DVGW

Deutscher Verein für Gas und Wasser

WebcodeP00458

Kontakt Hamburg

Kontakt SH

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