Betreuung maßgeschneidert
Statt starrer Einsatzzeiten bestimmen seit dem 1. Oktober 2011 die individuellen betrieblichen Gefährdungen den Umfang der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“(DGUV Vorschrift 2) tritt dann in Kraft und löst damit die BGV A2 und die GUV-V A6/7 ab.
Die Ziele der neuen Unfallverhütungsvorschrift sind:
1. für gleichartige Betriebe gleichartige Anforderungen zu schaffen,
2. die Gefährdungssituation / -beurteilung des einzelnen Betriebes zu berücksichtigen,
3. die Ausgestaltungsspielräume der Betriebe zu stärken
Das wesentliche der Betreuungsmöglichkeiten im Überblick finden Sie hier.
Januar 2012
... bieten wir für Unternehmerinnen und Unternehmer (-verantwortliche) und Betriebsärzte Informationsveranstaltungen zur Vorschrift 2 an. mehr...
Umfangreiche Informationen und Unterstützung finden Sie über die rechts aufgeführten Informationen und über
das Interaktive Informationsmodul zur DGUV Vorschrift 2


