Leistungen
Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, sind wir Ansprechpartner sowohl für den Bereich der Rehabilitation als auch für den Bereich der finanziellen Entschädigung. Hierbei gilt der Grundsatz
Rehabilitation vor Rente
Das bedeutet, dass wir sofort und mit allen geeigneten Mitteln dafür Sorge tragen, dass die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit soweit wie möglich – am Besten vollständig – beseitigt werden. Das hierfür erforderliche Rehabilitationsmanagement erstreckt sich nicht nur auf die medizinische Versorgung, sondern auch auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie die finanzielle Absicherung unserer Versicherten während dieser Zeit.
Medizinische Behandlung
Wir sorgen für eine umfassende Heilbehandlung und übernehmen unter anderem die Kosten für die Behandlung beim Arzt und im Krankenhaus, für Arzneien, Therapien und häusliche Krankenpflege.
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unsere Versicherten sollen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit möglichst wieder ins Arbeitsleben zurückkehren. Mit unseren Leistungen unterstützen wir sie, damit sie ihren früheren Arbeits- oder Ausbildungsplatz behalten oder einen neuen finden.
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Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Auch wenn nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit eine Behinderung bleibt, können unsere Versicherten weiter am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen. Wir helfen ihnen zum Beispiel, indem wir die Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung übernehmen.
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Pflege, Pflegegeld
Manche Versicherten können nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ganz alltägliche Dinge wie Essen, Waschen, den Haushalt versorgen nicht mehr selbst ausführen. Wir gewähren Pflege zuhause oder in einer Einrichtung.
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Geldleistungen
Damit unsere Versicherten nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wirtschaftlich sicher gestellt sind, erbringen wir Geldleistungen. Zum Beispiel Verletztengeld, wenn während der Genesung die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet
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