Selbstverwaltung und Ausschüsse
Die Mitglieder der Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich. In den Selbstverwaltungsorganen besteht ein Gleichgewicht zwischen den Vertretern der Versicherten und der Unternehmen. Die Aufgaben der Organe regelt die Satzung.
Vertreterversammlung
Die Versicherten wählen bei der Sozialwahl ihre "Abgeordneten" in die Vertreterversammlung. Die Unternehmen bestimmen, wer sie in diesem Organ vertritt. Die Mitglieder kommen aus dem Landes- und dem kommunalen Bereich Schleswig-Holsteins sowie aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich.
Die wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung:
- Sie hat gesetzgebende Aufgaben (Legislativorgan). Sie beschließt
- die Satzung
- den jährlichen Haushaltsplan
- die Dienstordnung
- die Unfallverhütungsvorschriften
- Sie wählt den Geschäftsführer und den Vorstand
- Zu den Ausschüssen der Vertreterversammlung gehören
- der Widerspruchsausschuss
- der Präventionsausschuss
- der Rechnungsprüfungsausschuss
Vorstand
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus (Exekutivorgan). Außerdem ist er für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Vertreterversammlung obliegen oder zu den laufenden Verwaltungsgeschäften gehören. Der Geschäftsführer ist beratendes Mitglied des Vorstandes. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
Zu den Ausschüssen des Vorstandes gehören
- der Rentenausschuss
- der Präventionsausschuss.


