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Die Geschäftsführung

Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse Nord als weiteres Organ den hauptamtlichen Geschäftsführer.

Seine Aufgaben:

  • Er ist beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • Er führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • Er vertritt die UK Nord gerichtlich und außergerichtlich.
  • Er ist Dienstvorgesetzter des Personals.

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.

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