Die Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse Nord als weiteres Organ den hauptamtlichen Geschäftsführer.
Seine Aufgaben:
- Er ist beratendes Mitglied des Vorstandes.
- Er führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- Er vertritt die UK Nord gerichtlich und außergerichtlich.
- Er ist Dienstvorgesetzter des Personals.
Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.

