Selbstverwaltung und Verwaltung der Unfallkasse Nord
Die Unfallkasse (UK) Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet: Die Politik der UK Nord wird von ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten gestaltet. Nicht von allen zusammen, sondern von ihren Vertreterinnen und Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen. Jeder Sozialversicherungsträger in Deutschland hat eine Selbstverwaltung.
Als Sozialversicherungs-Körperschaft hat die UK Nord drei Organe.


