Finanzierung
Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse (UK) Nord werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge der Unternehmen aufgebracht. Eine weitere Einnahmequelle sind die Einnahmen aus Regressansprüchen. Unser jährlicher Finanzbedarf wird in einem Haushaltsplan festgestellt.
Beiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Aufwendungen für
- Prävention
- Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich von den Unternehmern getragen. Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.
Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind:
- das Land Schleswig-Holstein
- die rechtlich selbstständigen Unternehmen des Landes, die in die Zuständigkeit der UK Nord übernommen worden sind
- die Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter und deren rechtlich selbstständige Unternehmen
- die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre rechtlich selbstständigen Unternehmen, die in die Zuständigkeit der UK Nord übernommen worden sind
- Privathaushalte, die als Arbeitgeber („Haushaltsführender“) eine Haushaltshilfe beschäftigen
Regress
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernehmen wir die Kosten für die Genesung und Wiedereingliederung unseres Versicherten. Wenn ein Dritter für den Unfall haftet, gehen die Schadenersatzansprüche des Versicherten gegenüber seinem Schädiger auf uns über. Wir machen mit dem Regress die Ausgaben für unsere Leistungen beim Unfallverursacher geltend. Mit den Regresseinnahmen refinanzieren wir zum Teil unsere Aufwendungen für Heilbehandlung, Berufshilfe, Verletztengelder und Renten. Das führt zu einer Senkung der Beiträge.

